TAGUNG: „MINDESTSICHERUNG VS. SOZIALHILFE NEU“

Das Interesse an der von der Armutskonferenz und Arbeiterkammer veranstalteten Tagung „Sozialhilfe Neu versus Mindestsicherung“ war groß. Über 240 Personen kamen am Montag (25. Februar) ins Parkhotel Brunauer um mit Expertinnen und Experten über die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung, die mit 1. April 2019 in Kraft treten soll, zu diskutieren. 

Die Auswirkungen, die das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit sich bringen wird, sind verheerend für die Betroffenen. „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hatte bereits viele Schwächen und konnte Menschen nicht ausreichend in ihrer Notlage unterstützen. Doch die Sozialhilfe Neu schadet Menschen, die sich in schwierigen Situationen befinden und macht ihr Leben noch schwieriger“, so Elisabeth Kocher, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz. 

1,65% der Salzburger Bevölkerung bezog 2017 Mindestsicherung mit einem durchschnittlichen Monatsbetrag von 545€ und einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 7,5 Monaten. Fast ein Drittel der Bezieherinnen und Bezieher stockt ihr niedriges Einkommen mit Mindest-sicherung auf. Die häufig attestierte soziale Hängematte, aus der sich höchstens die Kinder früh morgens erheben, ist in der Praxis kaum anzufinden. 
Eine von der Arbeiterkammer vorgestellte Studie gewährt Einblick in die Lebenslagen von Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung. „Es zeigt sich, dass das medial häufig transportiere Bild des ‚typischen Mindestsicherungsbeziehers‘ nach unserer Analyse der Realität nicht standhält. Was die Beziehenden eint, ist der Umstand, dass für sie das Einkommen nicht ausreicht, um einen menschenwürdigen Lebensunterhalt für sich bzw. ihre Familie abzusichern“, erklärt Ines Grössenberger, Mitautorin der Studie.

Einen Rückschritt hinter erreichte Niveaus von Armutsbekämpfung attestiert der Armutsfor-scher Helmut P. Gaisbauer dem Gesetzesentwurf. Als gesellschaftliche Auswirkung sieht er unter anderem die Schaffung neuer, ausgegrenzter Unterschichten und eine stärkere Auseinanderentwicklung der Wohlfahrtniveaus von etablierten Schichten auf der einen Seite und denen von Armutsbetroffenen auf der anderen Seite. 
„Hier wird versucht, die Menschen gegeneinander auszuspielen. In der aktuellen Debatte um die Mindestsicherung wird Gerechtigkeit so definiert, dass man maximal dann etwas rausbekommt, wenn man auch einbezahlt hat. Das wiederum steht im völligen Widerspruch mit der Grundidee der Mindestsicherung, bei dem man einen Anspruch darauf hat, weil man ein Mensch ist, und nicht, weil man vorher etwas beigetragen hat“ gibt Elisabeth Kocher zu den-ken.
Der Sozialrechtsexperte Walter Pfeil ist sich sicher, dass die Reformen der Mindestsicherung mittelfristig auch jene treffen wird, die noch eine Arbeit haben, von der sie leben können. Der Lohndruck auf die Beschäftigten wird zunehmen und der Niedriglohnsektor wird wie in Deutschland mit Hartz IV wachsen.“ 
Auf Flüchtlinge zeigen die Regierenden, die Bedingungen verschärfen sie aber für alle.

 

Hier  finden Sie die Unterlagen der Referent*innen zum Nachlesen.

 

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