PRESSEAUSSENDUNG

ARMUTSKONFERENZ KRITISIERT FEHLENDEN MUT ZU MASSNAHMEN GEGEN ARMUT IN ÖSTERREICH.

Trotz positiver Ansätze im Bereich der Armutsbekämpfung vermisst die Salzburger Armutskonferenz konkrete Maßnahmen, wie etwa die Reform des umstrittenen und teilweise gerichtlich aufgehobenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Regierungsprogramm.

Paket zur Armutsbekämpfung

Eingeleitet vom Bekenntnis, Ausgrenzung und Scham zu reduzieren, bleiben Details zur Umsetzung eines modernen sozialen Netzes offen. Präventivmaßnahmen, wie angehobene Lohnniveaus und Steuererleichterungen sollen ein Abrutschen unter die Armutsgrenze vermeiden. Doch das Vorhaben, Betroffene durch Beschäftigungsanreize schneller ins Erwerbsleben zu reintegrieren, grenzt eine große Gruppe aus: „Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder sonstigen individuellen Lebenssituationen nicht mehr ins Erwerbsleben integrierbar sind, haben nichts von diesen präventiven Leistungen. Neben der Armutsprävention sollte nicht auf die aktive Bekämpfung von Armut in Österreich vergessen werden.“, sorgt sich die neue Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, Carmen Bayer.

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Im Regierungsprogramm außen vor bleibt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Während das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Dezember für ein kurzes Aufatmen sorgte, verzichten türkis-grün auf die erhoffte Reform zugunsten einer zielgerichteten Armutsbekämpfung. Damit gelten weiterhin umstrittene Obergrenzen anstatt menschenwürdiger Mindeststandards. Mangelnde Maßnahmen zur Soforthilfe, fehlende Heilbehelfe sowie Kürzungen bei Wohngemeinschaften werden auch künftig das Leben von Betroffenen erschweren. Die Mitglieder der Salzburger Armutskonferenz bauen auf die von Sozialminister Anschober angekündigte "neue Kultur des Dialogs" und erwarten eine menschenwürdige Armutspolitik, welche allen voran wieder Mindeststandards statt Obergrenzen festschreibt und Armutsbekämpfung forciert.

Handlungsspielraum der Länder

Das Grundsatzgesetz überlässt den Ländern einen breiten Auslegungsspielraum zugunsten der Armutsbekämpfung. Überall, wo es besondere Bedarfe gibt, können die Länder entsprechende Regelungen schaffen. „Diese Spielräume gilt es nun in einer Neuauflage des Salzburger Ausführungsgesetzes zu nutzen“, appelliert Bayer an die Salzburger Landesregierung.

Verschlechterungen beim Wohnbedarf

Im Bereich Wohnen fürchtet die Salzburger Armutskonferenz eine mehrfache Schlechterstellung der Betroffenen. Der festgeschriebene Sachleistungsvorrang droht, zu einer Stigmatisierung der Leistungsbezieher*innen zu führen, da diese nicht mehr persönlich, sondern das zuständige Sozialamt die Wohnkosten direkt beim Vermieter begleicht. Eine weitere Verschlechterung ist die eigens im Salzburger Sozialunterstützungsgesetz definierte fixe Aufteilung in 60% Lebensunterhalt und 40% Wohnkosten, welche zu einer Kürzung des Lebensunterhaltes um bis zu 15% führen kann. „Wir plädieren für eine flexible Lösung, welche die individuellen Lebens-und Wohnlagen der Menschen berücksichtigt, ohne die Höhe der Unterstützung des Lebensunterhaltes zu beschneiden.“, so Bayer.

Gerade im Bereich Wohnen ist eine Überarbeitung des SUG dringend notwendig, da durch den im Grundsatzgesetz erweiterten Einkommensbegriff die Wohnbeihilfe künftig ebenfalls als Einkommen gerechnet wird. Diese Änderung macht die Salzburger Sonderregelung, nämlich, dass die Wohnbeihilfe nur die anrechenbaren Wohnkosten reduziert, somit obsolet und führt zu einer weiteren dramatischen Verringerung der Leistungen.

In Anbetracht des vorherrschenden sozialen Ungleichgewichtes fordert die Salzburger Armutskonferenz auf, nicht nur die genannten Kritikpunkte im Sinne der Armutsbekämpfung zu überarbeiten, sondern fordert eine Neuaufstellung des SUG sowie die Ausnützung der eröffneten Spielräume für die Landesgesetzgebung. Das Sozialunterstützungsgesetz muss eine Sicherstellung menschwürdiger Lebensumstände für Salzburger*innen in Notlagen garantieren.

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