PRESSEAUSSENDUNG

SOZIALHILFE: BESCHLUSS EINES VERFASSUNGSWIDRIGEN GESETZES?

Der VfGH hat die Beratungen zum umstrittenen Sozialhilfe Grundsatzgesetz auf Ende November vertagt. Die Salzburger Armutskonferenz fordert Soziallandesrat Heinrich Schellhorn auf, das Salzburger Ausführungsgesetz erst nach dem Entscheid des VfGH zu beschließen.

Das im Frühjahr von der Bundesregierung beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird beim Verfassungsgerichtshof auf Gesetzeswidrigkeit geprüft. Insbesondere die degressive Staffelung der Kinderbeträge (bisher haben alle Kinder gleich viel Unterstützung bekommen - das neue Gesetz sieht vor, dass das erste Kind 221€, das dritte jedoch nur noch etwa 40€ erhält) ist nach Einschätzung von Expert*innen verfassungswidrig. Aber auch die Leistungsminderung aufgrund sprachlicher Defizite ist höchst diskriminierend und muss geprüft werden.

Der VfGH hat die Beratungen zu diesem umstrittenen Gesetz nun auf Ende November vertagt. Die Salzburger Armutskonferenz fordert daher Soziallandesrat Heinrich Schellhorn auf, die Entscheidungen des VfGH abzuwarten und nicht wie geplant, das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz schon im Dezember zu beschließen. „Ein Entschluss noch vor Ende der Klage würde bedeuten, dass in Salzburg ein Gesetz beschlossen wird, bei dem noch nicht klar ist, ob es mit unserer Verfassung konform geht“, so Elisabeth Kocher, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz.

Neben den eben genannten Kritikpunkten sieht die Salzburger Armutskonferenz außerdem die massiven Leistungskürzungen für ALLE Betroffenen, die Einführung von Höchstbeträgen anstatt Mindeststandards sowie den Ausschluss bereits gefährdeter Personengruppen (z.B. aufgrund eines fehlenden Hauptwohnsitzes) als äußerst kritisch. „Das Sozialunterstützungsgesetz zielt eigentlich darauf ab, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen – doch so wie es aussieht wird es Menschen nur noch weiter in die Armut treiben. Für die Betroffenen sind die Auswirkungen dieses Sparkurses fatal und zerstörerisch!“

Wir möchten die Inhalte dieser Webseite auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sogenannte Cookies ein. Entscheiden Sie bitte selbst, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.