PRESSEAUSSENDUNG

SOZIALUNTERSTÜTZUNGSGESETZ: WENIG NEUE SCHRITTE GEGEN ARMUT IN SALZBURG.

Was bedeutet das neue Sozialunterstützungsgesetz für die Zukunft der Bezieher*innen?
 

Eine Übersicht:

Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen

Bereits der Zugang zur Sozialunterstützung wird durch das sozialpolitisch rückwärtsgewandte Grundsatzgesetz (SH-GG) für bestimmte Gruppen wesentlich erschwert. So bringen die Vorgaben des SH-GG für Unterhaltszahler*innen gravierende Nachteile mit sich: Bislang wirken sich Zahlungen zur Sicherung des Kindesunterhaltes nicht auf die Höhe der Mindestsicherung aus, künftig gilt das nicht mehr. Dadurch haben Unterhaltspflichtige zumindest auf dem Papier ein zu hohes Einkommen um Leistungen zu erhalten, während sie in der Realität durch diese Regelung nahezu in die Armut gedrängt werden. „Diese Vorgabe des Bundes zeugt von sozialer Kälte und ist für uns in dieser Härte nicht nachvollziehbar“, fasst Bayer Carmen, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz zusammen.

Abfederungsmaßnahmen im Wohnbereich geglückt

Um den Auswirkungen des SH-GG mildern zu begegnen, wird für Salzburger*innen der höchst zulässige Wohnaufwand wesentlich erhöht und weitere Sonderzahlungen werden ermöglicht. Ergänzend konnten einige der viel diskutierten Handlungsspielräume seitens des Landes ausgenützt werden, so werden auch künftig viele Bezieher*innen ihre Mietkosten weiterhin als Geld- statt Sachleistung erhalten. Ein Wehmutstropfen ist die Vernachlässigung der Delogierungsprävention, welche nach wie vor als Sorgenkind gilt.

Familien- & Kinderarmut

Im Kampf gegen Kinderarmut muss ebenfalls auf Verschlechterungen hingewiesen werden. Durch den vom Bund bestimmten Entfall der Sonderzahlungen verlieren Kinder pro Jahr rund 380€, wie die Arbeiterkammer Salzburg berechnet hat. Neben den Sonderzahlungen reduziert sich auch die Höhe des Lebensunterhaltes um 8,4%, da künftig auch Kinder einen Wohnkostenanteil von 40% mittragen werden – statt 100% Lebensunterhalt gibt es hier nun auch die Aufteilung in 60% Leben und 40% Wohnen. „Besonders im Kampf gegen Kinderarmut fordern wir nach wie vor eine Erhöhung des Richtwertes auf zumindest 25%. Mit dem Beibehalten des Status quo kann sich die Lage der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten Kinder in Salzburg gar nicht zum besseren entwickeln.", so Bayer. Gute Nachrichten gibt es für Alleinerziehende: in Form des sogenannten Alleinerzieherbonus werden sie weitere Zuschläge erhalten.

Pensionist*innen & Working Poor

Für Salzburger*innen, denen trotz Arbeit oder Pension zu wenig bleibt, wird es ebenfalls Veränderungen geben: Nach einer vorläufigen Berechnung der AK-Salzburg, kann eine alleinstehende Pensionistin durch den Entfall der Pensionssonderzahlungen und durch die Neuaufteilung der Richtsätze (bisher: Lebensunterhalt 75%, Wohnen 25%, künftig: 60% - 40%) bis zu 1.500€ pro Jahr an Unterstützung verlieren. Aufgrund derselben bundesgesetzlichen Regelung wird auch für Berufstätige, welche zusätzlich zum Einkommen aus der Sozialunterstützung aufstocken, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zur leistungsreduzierenden Falle. In jedem Fall positiv anzumerken ist hier die Beibehaltung der Berufsfreibeträge.

Fazit

Auch in Österreich stehen wir einer wachsenden Spaltung der Gesellschaften gegenüber, die wesentlich auf sozialer Ungleichheit basiert. Mit den Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes wird diese Tendenz nur weiter verstärkt. „Und letztendlich treffen die Kürzungen uns alle“, warnt Bayer.

„Entstehen zu große Ungleichheiten in einer Gesellschaft, werden die sozialen Spannungen weiter zunehmen.“

adaptiert am 03.03.2020

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