FOLGEN DER NEUEN SOZIALUNTERSTÜTZUNG

Unerreichbarer Wohnungsmarkt, Kürzungen für Kinder, Pensionist:innen und arbeitende Bezieher:innen. Trotz Krise weniger Anträge!

„Mitten in einer Krise, deren Folgen vom Gesundheitssystem bis hin zum Arbeitsmarkt spürbar sind, tritt ein Gesetz in Kraft, das all diese Problembereiche weiter verschärft – das ist unlogisch und ein fatales Zeugnis für den Sozialstaat “, betont Bayer Carmen, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz. Im Rahmen einer organisationsübergreifenden Pressekonferenz berichten Salzburgs soziale Organisationen von den negativen Entwicklungen des vergangenen halben Jahres.

Wer ist vom neuen Gesetz betroffen?

Die Verschlechterungen der neuen Sozialunterstützung treffen alle Bezieher:innen von Sozialunterstützung. Davon sind etwa 20% Pensionist:innen und berufstätige Menschen, denen trotz Pension/Arbeit zu wenig zum Überleben bleibt. Darüber hinaus trifft das Gesetz viele Kinder bis 14 Jahre (2019: 2.212 Kinder vgl. 31 – 40 Jährige: 1.162 Bezieher:innen), deren Alltag und Erfahrungswelt stark von der Ausgestaltung der Sozialunterstützung abhängig sind: Ob sich die Wohnung mit dem eigenen Schlafzimmer oder der Laptop für das Homeschooling ausgeht, entscheidet der Betrag am Bescheid des Sozialamtes. Denn die Sonderzahlungen für Kinder, die es in der Mindestsicherung noch gab, sind nun Geschichte. Anstatt Menschen in Krisensituationen abzusichern verfestigt die neue Sozialunterstützung durch Kürzungen und Zugangsbeschränkungen vielmehr die bestehenden Notlagen.

Frau A. ist Alleinerzieherin mit 3 Kindern zwischen 22 Monaten und 10 Jahren. Aufgrund der bisher geltenden Rechtslage erhielt die Familie vom Sozialamt rund 650 Euro monatlich, darüber hinaus erhielt Familie A. Sonderzahlungen je Quartal in Höhe von rund 290 Euro. „Seit der Sozialunterstützung gehen Familie A. durch den Entfall der Kindersonderzahlungen gut 1150,00 € jährlich verloren“, berichtet Barbara Erblehner-Swann, kija Salzburg. „Darüber hinaus führt das neu eingesetzte Sachleistungsgebot zu unnötiger Stigmatisierung, denn für zusätzliche Bedarfe, wie etwa eine neue Schultasche, muss Frau A. am Amt entweder die Rechnung oder einen Kostenvoranschlag vorlegen.“

Wohnen & Leben ist nicht mehr finanzierbar

„Wir haben in der Beratungspraxis mit Fällen zu tun, wo Familien mit über 400,00 € weniger an finanzieller Unterstützung über die Runden kommen müssen.“, beschreibt Melanie Fritzer, Caritas Sozialberatung, die aktuelle Situation vieler Familien. In den Beratungs- und Ausgabestellen der sozialen Organisationen wird der dringende Bedarf an Unterstützung für das tagtägliche Leben besonders sichtbar: „Oft erreichen uns Anfragen und Bitten, in welchen es um finanzielle Unterstützungen hinsichtlich kinderrelevanter Themen geht oder um ganz alltägliche Dinge, wie der Einkauf von Lebensmitteln.“, so Fritzer. Wenngleich die Sozialberatungsstellen mit Spendentöpfen akute Notlagen, wie etwa Stromabschaltung oder den Wohnungsverlust zum Teil abfedern können, ist die Sorge groß, dass in den nächsten Monaten die knappen finanziellen Mittel zu immer höher werdenden Mietrückständen führen und betroffene Personen vor existentiellen Bedrohungen wie dem Wohnungsverlust stehen werden.

Das Forum Wohnungslosenhilfe konnte im Oktober 2020 erheben, dass rund 650 Menschen in Salzburg von ungesicherten Wohnen betroffen sind, also von Delogierung akut bedroht sind oder anderweitig prekär bei Bekannten, in Pensionszimmern oder zur Untermiete leben. Mit dem neuen Gesetz wird vor allem das Übernachten bei Bekannten für die Bezieher:innen zum Risiko: Die Höhe der Unterstützung in Wohngemeinschaften ist nun nach Anzahl der Bewohner:innen degressiv gestaffelt. Auch, wenn es sich nur um gelegentliche Besuche handelt, wird seitens der Ämter von einer Wohngemeinschaft, die sich auch Haushaltskosten teilt, ausgegangen und daher die Leistung reduziert.

Doris Rücklinger, Soziale Arbeit gGmbH, sieht diese Entwicklung mit vielen Sorgen: „Haben Menschen einen ausländisch klingenden Namen oder einen Akzent, sind arbeitslos und / oder Sozialunterstützungsbezieher: innen, sieht es in der Realität tatsächlich so aus, als gäbe es keine Möglichkeit der Wohnversorgung für sie. Und diese Problematik betrifft österreichische Staatsbürger:innen im gleichem Maße wie Personen mit Migrationsgeschichte.“ Zusammenfassend stehen viele in Salzburg lebende Menschen vor der Situation, trotz aller Bemühungen keine Wohnung zu finden. Zugleich gehen sie das Risiko einer Leistungsreduktion ein, wenn sie mal hier, mal dort übernachten, um eben nicht in Notschlafstellen oder im Freien schlafen zu müssen.

Ferialjobs und Pflegegeld werden zu Einkommen.

Eine weitere Verschlechterung des neuen Gesetzes betrifft die Frage, was als Einkommen zählt und damit die Sozialunterstützung reduziert und was nicht. Wenn beispielsweise Menschen mit Pflegegeldbezug mit der pflegenden Person im gemeinsamen Haushalt leben, wird der gesamte „Zuschuss zu pflegebedürftigen Mehraufwand“ als Einkommen angerechnet und kürzt damit automatisch die Sozialunterstützung gekürzt. „Die meisten Bundesländer werten mit den neuen Sozialhilfe-Ausführungsgesetzen das Pflegegeld der Pflegebedürftigen nicht als Einkommen der pflegenden Angehörigen, nur Salzburg und Oberösterreich bleiben bei der Anrechnung. Das wiederum reduziert das Haushaltseinkommen dramatisch um mehrere hundert Euro. Die Pflege zuhause geht sich für Betroffene dann oft finanziell einfach nicht mehr aus. Auch die psychisch und physisch so belastende Arbeit von pflegenden Angehörigen wird auf diese Weise entwertet. Sie zahlen für ihr Engagement auch noch drauf“, kritisiert Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.

Auch das von Jugendlichen in Ferialjobs erarbeitete Gehalt wird als Einkommen angesehen und in den nächsten Monaten die Leistung reduzieren. „Diese Regelung ist besonders schlimm, weil es sehr entmutigend sein kann, wenn den Jugendlichen klar wird, dass Fleiß und Arbeit eben auch nichts an der Situation verbessern, wie es seitens der Politik und Gesellschaft so oft betont wird.“, kritisiert Bayer.

Unmögliche Anforderungen

Frau D. hat in ihrem Herkunftsland nur zwei Jahre Schulbildung erhalten und ist mit 15 Jahren zu ihrem alleinerziehenden Vater nach Österreich gekommen. Trotz alldem hat sie nach weniger als einem halben Jahr Aufenthalt bereits einen A1-Deutschkurs absolviert und die Integrationsvereinbarung abgeschlossen! Obwohl Frau D. sowohl ihren Deutsch- als auch den Pflichtschulabschlusskurs und den Antrag auf Sozialunterstützung vorbildlich und eigenständig organisierte, sollten sich ihre Zukunftsvorstellungen nicht erfüllen. Ihr Antrag auf Sozialunterstützung wurde abgewiesen, weil sie die geforderten Bewerbungsunterlagen aufgrund ihrer sprachlichen Hürden nicht zeitgerecht vorlegen konnte. Obwohl Frau D. gerne eine Lehre absolvieren möchte und damit auch im Sinne der Sozialunterstützung agiert, braucht eine Lehre einen Pflichtschulabschluss, und dieser ist ohne finanzielle Unterstützung schwer zu erreichen.

„Junge Erwachsene werden zu oft in die Niedriglohnbranche gedrängt, statt als Facharbeiter:innen der Zukunft ausgebildet. Frau D. hat eine Beratungsstelle aufgesucht und es scheint sich für sie im Herbst eine Lösung im Pflegebereich aufzutun. Viel Freiheit bei der Berufswahl blieb der jungen Frau dabei freilich nicht.“, führt Lina Čenić, Diakonie Flüchtlingsdienst aus.

Nicht-Inanspruchnahme steigt

Die Anzahl der Personen, die SUG beantragen sinkt. Dies haben unter anderem neu entstandenen Hürden bei der Gewährung sowie die starke Reduktion der Leistungen hervorgerufen. Es gibt nicht weniger Menschen, die Hilfe dringend benötigen, sondern nur mehr Menschen, die sie nicht bekommen. „Die sogenannte non-take-up-Rate, also trotz Anspruch keine Unterstützung zu beantragen, ist kein neues Phänomen und hängt eng mit der Scham der Bezieher:innen und den Vorurteilen der Anderen zusammen. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es aber mehr als problematisch, wenn die Anträge auf Hilfen dennoch zurückgehen. Eine Gesamtreform des Bundesgesetzes ist dringend nötig. Kurzfristig ist aber die Landesregierung in der Pflicht, die gesetzlichen Spielräume auszunützen und etwa die Kinderrichtsätze zu erhöhen.“, fordert Bayer.

v. links: Carmen Bayer (SBG. Armutskonferenz), Barbara Erblehner-Swann (kija Salzburg), Melanie Fritzer (Caritas Sozialberatung), Doris Rücklinger (Soziale Arbeit gGmbH), Norbert Krammer (VertretungsNetz) und Lina Čenić (Diakonie Flüchtlingsdienst)

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