ARMUT IN SALZBURG
Auch in einem reichen Bundesland wie Salzburg leben zahlreiche Menschen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze.
Etwa 64.000 Personen im Bundesland Salzburg galten im Jahr 2024 als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das entspricht rund 11 % der dortigen Gesamtbevölkerung.
Die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung von Kindern und Jugendlichen bis 24 Jahren liegt bei: 2024 10% (13.000 Personen); 2023 15 % (20.000 Personen).
Von insgesamt 87.000 Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren gelten rund 9.000 – das entspricht etwa 10 % – als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet.
Die Zahlen sind aufgrund einer statistischen Schwankungsbreite vorsichtig zu interpretieren sind, ist die Zahl der betroffenen Kinder ist immer noch hoch. Wenn bereits das Elternhaus betroffen ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kinder auch im Erwachsenenalter armutsgefährdet bleiben, besonders hoch. Dies wird vererbte Armut genannt.
Von Armuts- und Ausgrenzungsgefährdet spricht man, wenn die befragten Haushalte entweder ein Einkommen unter der Armutsgrenze aufweisen bzw. gar nicht oder nur sehr gering in den Erwerbsarbeitsmarkt eingebunden sind. Oder wenn sie unter erheblichen finanziellen Einschränkungen leben müssen.
Die Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) beträgt aktuell (EU-SILC 2024) 1.661 € monatlich für einen Einpersonen-Haushalt bzw. 19.926 € (12 Mal) im Jahr. Der Wert erhöht sich um den Faktor 0,5 pro weitere erwachsene Person im Haushalt und um den Faktor 0,3 pro Kind (unter 14 Jahre) im Haushalt. Damit erhöht sich die Armutsgefährdungsschwelle für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 831 € im Monat, für jedes Kind unter 14 Jahren um 498 €.
Wesentliche Gründe für Armutslagen im Bundesland Salzburg sind unterdurchschnittliche Erwerbseinkommen verbunden mit überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten. Insbesondere die Wohnkosten sind in den letzten Monaten stark gestiegen.
Darüber hinaus weist das soziale Sicherungssystem Lücken auf: zum einen im Sinne unzureichender gesetzlicher Vorkehrungen gegen strukturelle Armutsentwicklungen (Sozialunterstützung), zum anderen aufgrund bestehender Mängel in der Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht. Die regionale Armutspolitik ist geprägt von einem Patchwork an Einzelmaßnahmen. Eine aufeinander abgestimmte, Ressort übergreifende und umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung ist nur unzureichend vorhanden.