Haben Sie aufgrund von Covid Ihre Arbeit verloren, gilt es, zuerst Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu beantragen.

Erst, wenn kein Anspruch auf AMS-Leistungen besteht oder diese zu gering sind, kann ein Antrag auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) gestellt werden.

Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie hier überprüfen >> AMS/Anspruch

Weitere Informationen zur kontaktlosen Antragsstellung finden Sie untenstehend:

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KONTAKTLOS MINDESTSICHERUNG BEANTRAGEN

Für alle Antragsteller*innen gilt:

Derzeit keine Niederschriften am Sozialamt (keine Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen, keine Landungen). Die Kommunikation – also auch das gesamte Ermittlungsverfahren - wird derzeit telefonisch, per Email und schriftlich abgewickelt.

Der Amtspostkasten des Sozialamtes der Stadt Salzburg steht selbstverständlich für die Abgabe von Unterlagen/Anträgen wie bisher zur Verfügung.   

Beratung unter:

Stadt:              +43 662 8072 3230 I sozialamt@stadt-salzburg.at
Flachau          +43 662  81 80  57 12 I bh-sl@salzburg.gv.at
Tennengau     +43 62 457 96 60 12 I bh-hallein@salzburg.gv.at
Pongau         
+64 12 61 01  62 04 I bh-stjohann@salzburg.gv.at
Pinzgau         
+43 65 42 - 760 - 67 12 I bh-zell@salzburg.gv.at
Lungau           +43 64 74 65 41 - 65 04 I bh-tamsweg@salzburg.gv.at


Voraussetzungen & Information:

Anspruch auf BMS haben Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Salzburg haben. Ausserdem müssen sie zum Daueraufenthalt im Land Salzburg berechtigt sein. Unter diesen Voraussetzungen haben einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung:

  • österreichische StaatsbürgerInnen
  • Personen aus EU / EWR-Staaten, der Schweiz und deren Angehörige
  • Sonstige Personen (Drittstaatsangehörige) mit einem gültigen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Informationen zu den Anspruchsvorraussetzungen finden Sie auf unserer Serviceseite: Mindestsicherung-Salzburg.at

Weitere Informationen bekommen Sie auf den Kanälen des Landes Salzburg:


Antrag stellen

Für eine rasche Bearbeitung der BMS-Anträge, ist es sehr wichtig und hilfreich, wenn die Sie Ihre Situation ausführlich schriftlich schildern (sodass sich die Behörde ein Bild machen kann) und die im Antragsformular angeführten Unterlagen so vollständig wie möglich beifügen. Sollten Sie aufgrund von Covid-19 Ihre Arbeit verloren haben, legen Sie auch eine Bestätigung des/der Arbeitgeber*in bei. 

Der Online-Antrag ist ein Antrag des Landes Salzburg und kann als solcher nur mit elektronischer Signatur (Bürgerkarte!) auch online eingebracht werden.

Das Antragsformular kann aber als PDF gespeichert (Option am Ende des online Antrages) und per E-Mail oder ausgedruckt und unterschrieben mit der Post, oder persönlich bei uns eingebracht werden.

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