BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist ein wichtiger Teil des sozialen Netzes in Österreich. Sie ist das unterste Auffangnetz notleidender Menschen und soll Menschen helfen, die keine andere Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu sichern. 

§ 1 Abs 1 des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes besagt, dass „das Ziel der BMS die Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Menschen ist, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen, unter Förderung einer dauerhaften (Wieder-)Eingliederung dieser Personen in das Erwerbsleben.“ 

Die Mindestsicherung soll soziale Ausgrenzung vermeiden und Menschen vor tiefer Armut bewahren. Sie orientiert sich nach dem Bedarfsprinzip: Was braucht ein Mensch heute in unserer Kultur zum (Über)Leben? Mit der Einführung der Mindestsicherung im Jahr 2010 hat man sich auf Mindeststandards geeinigt – in Salzburg liegen diese im Jahr 2020

  • für eine alleinstehende Person bei 917,35€
     
  • für Paare bei 688,01€ 
     
  • und je Kind 192,64€ (Minderjährige erhalten als einzige Gruppe in Salzburg Mindestsicherung 14-mal pro Jahr).
     

Neben der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung (sogenannte „Mindestpension“) stellt die BMS die bedeutsamste Fürsorgeleistung dar. Sie soll nun für einen stetig wachsenden Kreis von Personen eben jenes bescheidene Existenzminimum garantieren, das Arbeitsmarkt und vorgelagerte Sicherungssysteme nicht gewähren. Dieser Aufgabe kommt die Mindestsicherung eher schlecht als recht nach. Das gilt zum einen für das Sicherungsniveau, denn die Höhe der BMS ist nicht an reale Lebenshaltungskosten rückgebunden. Zum anderen sind es die Rechte und Pflichten in der BMS, die mit moderner Sozialstaatlichkeit schlecht vereinbar sind. Denn sie entstammen, wenn auch da und dort abgemildert, dem Armenwesen des 19. Jahrhunderts: Subsidiaritätsprinzip (oder auch: Nachrangigkeitsprinzip), Unterhaltspflicht von Angehörigen, Herkunftsprinzip bzgl. Anspruch und auch Kostenträgerschaft, strenge Sanktionierungen, Lohnabstandsprinzip, Vermögensverwertung.

Nach wie vor bestehen noch viele Informationsdefizite, was die Mindestsicherung betrifft. Viele wissen nicht über ihre Ansprüche Bescheid. Viele verzichten nach wie vor darauf, Mindestsicherung zu beantragen.

Auf der Seite mindestsicherung-salzburg.at  werden umfassende Informationen, und nützliche Tipps bereitgestellt. Außerdem können Sie mit dem Mindestsicherungsrechner berechnen, ob Sie Anspruch auf die Leistungen haben.
 

WIE VIELE PERSONEN BEZIEHEN DURCHSCHNITTLICH MINDESTSICHERUNG?

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In Österreich lebten 2017 knapp 8,8 Millionen Menschen. Im Jahresdurchschnitt haben 239.000 BMS bezogen. Das sind 2,70% der Bevölkerung.

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In Salzburg lebten 2017 knapp 550.000 Menschen. Im Jahresdurchschnitt haben 9.112 Personen BMS bezogen. Das sind 1,65% der Bevölkerung.

WIE VIELE MÄNNER, FRAUEN UND KINDER BEZIEHEN MINDESTSICHERUNG?

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In Österreich gab es 2017 geringfügig mehr weibliche als männliche Bezieher. Ein Drittel der Beziehenden sind Kinder.

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In Salzburg zeichnet sich ein ähnliches Bild.

WIE ALT SIND DIE BEZIEHER*INNEN?

Auch was das Alter betrifft unterscheiden sich die österreichischen Werte kaum von denen aus Salzburg.

Die Mehrheit der Bezieherinnen ist zwischen 19 und 60 Jahren. Mehr als ein Drittel sind unter 18 Jahre.

WELCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT HABEN DIE BEZIEHER*INNEN?

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Österreichweit haben knapp mehr als die Hälfte der Bezieher*innen die österreichische Staatsbürgerschaft. Fast ein Drittel stammt aus einem Drittstaat und 7% aus einem EU/EWR Land oder der Schweiz. Unter die 20% „Sonstige“ fallen Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht eindeutig zuordenbar war.

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Etwas mehr als die Hälfte der Bezieher*innen in Salzburg hat eine österreichische Staatsbürgerschaft, gefolgt von Menschen aus Drittstaaten (41%). 6% stammen aus einem EU/EWR Land oder der Schweiz.

WELCHEN AUFENTHALTSRECHTLICHEN STATUS HABEN DIE BEZIEHER*INNEN?

Österreichweit sind 31% der Bezieher*innen asyl- oder subsidiär schutzberechtigte Menschen.

Von den 9.112 Bezieherinnen in Salzburg waren knapp ein Drittel asylberechtigte Personen (in absoluten Zahlen sind das 2.890). Subsidiär Schutzberechtigte haben in Salzburg keinen Anspruch auf Mindestsicherung, sondern werden im Bedarfsfall durch die Grundversorgung unterstützt.

WIE LANGE WIRD DIE MINDESTSICHERUNG BEZOGEN?

Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug in Österreich 8,5 Monate, in Salzburg war sie um einen Monat kürzer und lag bei 7,5 Monate.

Der Großteil der Personen in der Mindestsicherung bezog die Unterstützung länger als 6 Monate. Auffällig ist, dass in Salzburg der Bezug bis 3 Monate um fast 10Prozentpunkte höher ist als im Österreichvergleich, während der Bezug bis zu 12 Monaten um 10 Prozentpunkte niedriger ist.

VOLL- UND TEILBEZUG

Wenn keine Person einer Bedarfsgemeinschaft ein anrechenbares Einkommen hatte, spricht man von einem Vollbezug. Die Bedarfsgemeinschaft ist die Einheit der Leistungsbemessung der Mindestsicherung. Eine Bedarfsgemeinschaft kann eine oder mehrere Personen sein. Ein Haushalt kann aus mehr als einer Bedarfsgemeinschaft bestehen.

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Knapp Dreiviertel der Bedarfsgemeinschaften in Österreich zählt zu den Aufstockern. Der wesentlich geringere Teil (29%) ist im Vollbezug.

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Die Werte in Salzburg sind ähnlich dem österreichischen Schnitt. Fast 70% der Bedarfsgemeinschaften ist in Salzburg im Teilbezug. Die Einkünfte dieser Personen (z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) sind so niedrig, dass die Personen mit der Mindestsicherung bis zum definierten Mindeststandard aufstocken.

EINKUNFTSARTEN

Etwas mehr Salzburger Bezieher*innen verfügten über ein Berufseinkommen, das sie mit Mindestsicherung aufstockten als im Österreichschnitt. Fast um 10 Prozentpunkte weniger Bezieher*innen stockten in Salzburg die AMS-Leistungen mit Mindestsicherung auf, dafür ist die Anzahl der Personen mit sonstigen Einkünften (z.B. Unterhalt) um 7 Prozentpunkte höher als die Werte von Gesamtösterreich. Knapp 50 Prozent der Bezieher*innen verfügten über kein weiteres Einkommen als die Mindestsicherung.

Ein Blick auf Salzburg:
Von allen 8.100 nicht-erwerbstätigen Personen (also Bezieher*innen von AMS-Leistungen, sonstigen Einkunftsarten und ohne Einkommen) standen nur 2.800 dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung. Der Rest war Schüler*innen, bereits in der Pension, nicht Arbeitsfähig, in der Kinder- oder Angehörigenbetreuung oder stand dem Arbeitsmarkt aus sonstigen Gründe (z.B., weil das Integrationsjahr noch nicht abgeschlossen war) zur Verfügung.

Die monatliche Leistungshöhe lag pro Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt österreichweit bei 606€; in Salzburg bei 545€. Bei Paaren mit minderjährigen Kindern war die Mindestsicherungsleistung am höchsten, bei Alleinstehenden am niedrigsten.

Quelle:

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