JANUAR 2021: SOZIALUNTERSTÜTZUNG ERSETZT MINDESTSICHERUNG
Mit 01.01.2021 tritt in Salzburg ein neues Gesetz in Kraft, welches die bisherige Mindestsicherung durch die Salzburger Sozialunterstützung ersetzt.
Damit ergeben sich auch für Bezieher*innen einige Änderungen der Leistungen:
- Um Anspruch auf Sozialunterstützung zu erhalten, braucht es einen Hauptwohnsitz und einen tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Salzburg.
- Kann-Leistungen für Fremde entfallen gänzlich!
- Künftig gelten auch Wohnbeihilfe, Sonderzahlungen wie 13. / 14. Gehalt und Sonderzahlungen für Kinder als Einkommen und verringern somit in diesen Monaten Ihren Anspruch auf Sozialunterstützung.
- Aufteilung der Leistung in 40% Wohnanteil und 60% Lebensunterhalt
Details zu den Änderungen finden Sie hier >> Fact Sheet SUG