Existenzsicherung -15%

27. August 2010 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Kommende Woche (1. September) wird die Salzburger Mindestsicherung in Kraft treten, als eines von drei Bundesländern “schaffte” Salzburg diesen Termin. Per Verordnung werden nun zusätzlich einige Teilbereiche genauer bestimmt, so z. B. die Leistungen für sog. nicht gleich gestellte Fremde nach § 4 Abs. 4 Salzburger Mindestsicherungsgesetz, grundsätzlich also jene, die über keinen Daueraufenthaltstitel verfügen.

Es ist zwar erfreulich, dass in Salzburg diese Personengruppe – wie bisher in der Soziahilfe – Zugang zur Mindestsicherung erhält. Kann allerdings noch kein zweijähriger durchgängiger Aufenthalt oder eine sechsmonatige Beschäftigung nachgewiesen werden, müssen sie sich mit 85 % des Mindeststandards begnügen. Diese Regelung existiert in Salzburg zwar schon seit 15 Jahren, aber trotz “Mindestsicherung” wird diese Leistungseinschränkung nun einfach fortgeschrieben. Statt € 558,- (ohne Wohnen) bleiben dann halt nur € 474,- für eine Einzelperson zum Leben übrig.  Ob das mit “Bedarfsorientierung”, “Mindeststandards” und vorausschauender Integrationspolitik vereinbar ist?

Die Verordnung, unsere Stellungnahme dazu und mehr zur Mindestsicherung in Salzburg finden Sie hier >>

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Stellungnahme Sbg. Mindestsicherung

28. Mai 2010 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Land Salzburg, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Heute (28.05.) endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes. Hier unsere Stellungnahme mit Lob, Kritik und vor allem zahlreichen Vorschlägen für eine Verbesserung:

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Halbierte Armutspolitik

18. März 2010 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in EU-Jahr zur Armutsbekämfpung 2010, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

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Unsere monatliche Kolumne zum “Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung” in der Sbg. Straßenzeitung Apropos

Ein Ja(hr) zur Armutsbekämpfung?
Teil 4 (April): Halbierte Armutspolitik

Armut wird oftmals individualisiert, den Betroffenen also selbst in die Schuhe geschoben, was nicht selten dazu führt, dass sie auch alleine gelassen werden mit ihren Problemen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Politik gegen Armut ein ähnliches Schicksal zu erleiden scheint. Die Entstehung und die Umsetzung der Mindestsicherung mag hier als Beispiel dienen, denn auch hier werden manche Akteure sichtlich „alleine“ gelassen:

  • Es mag ja parteitaktisch nachvollziehbar sein, antiquierte Armutsbilder und ökonomische Mythen aus dem Hut zu zaubern („Hängematte“), um die eigenen WählerInnen bei der Stange zu halten, als sinnvoller Beitrag zur Armutsbekämpfung kann dies den betroffenen politischen Akteuren / Parteien allerdings nicht gutgeschrieben werden.
  • Ein One-Stop-Shop sollte das AMS ursprünglich werden, also die eine und einzige Anlaufstelle für alle arbeitsfähigen Personen. Leistungen des AMS dürfen (oder müssen) nun grundsätzlich alle in Anspruch nehmen, bei der Realisierung der finanziellen Ansprüche auf die Mindestsicherung hat das AMS allerdings „erfolgreich“ die Verantwortung auf die Sozialämter zurückgeschoben, eine Art „Briefkastenfunktion“ ist alles, was übrig bleibt. Da wäre mehr drinnen gewesen.
  • Städte- und Gemeindebund gefallen sich vermehrt darin, grundsätzlich für alles zu sein, vorausgesetzt, jemand anderer zahlt es. Und blockieren daher grundsätzlich einmal zusätzliche Sozialleistungen. Bei allem Verständnis für die prekäre Budgetlage: Die offene Sozialhilfe ist dafür nicht verantwortlich.
  • Und wenn jetzt im Bund einige die Mindestsicherung als große Errungenschaft darstellen, dann sollte schon darauf hingewiesen werden, dass der Ausbau des ersten sozialen Netzes, also die kleine Anhebung der Notstandshilfe keinen wirklich substantiellen Beitrag für eine echte Mindestsicherung darstellt. Im Gegensatz zu einer deutlichen Erhöhung des Arbeitslosengeldes.

Womit klar ist, warum die Bedarfsorientierte Mindestsicherung letztlich weder bedarfsorientiert noch eine echte Mindestsicherung geworden ist.

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Mindestsicherung: Eine “kalte Dusche” für die Betroffenen?

11. März 2010 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Land Salzburg, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

(In Stichworten) Das Statement der Salzburger Armutskonferenz im Rahmen der Veranstaltung zur Mindestsicherung auf der FH Salzburg Puch / Urstein am 10. März 2010.

Vorbemerkung:
Wird die Mindestsicherung ein Ableger von Hartz IV?
Die grundlegende Zielsetzung der Mindestsicherung weist darauf hin, ähnlich wie bei Hartz IV wird das Ziel der Führung eines „menschenwürdigen Lebens“ (vgl. Salzburger Sozialhilfegesetz) ersetzt durch die „dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben“. Die Vergesellschaftung sozialer Risiken wird somit verstärkt individualisiert, die Grundprinzipien „Aktivierung“, „Empowerment“, „workfare“ statt „welfare“ gewinnen vermehrt an Bedeutung . Wie in Österreich die Mindestsicherung diese Zielbestimmung „umsetzt“, lässt sich allerdings noch nicht exakt beantworten und muss einer ständigen kritischen Beobachtung unterliegen.

These 1:
Mythologie statt Empirie

Die Diskussion rund um die Mindestsicherung wird vermehrt von antiquierten Armutsbildern, Stereotypen und Vorurteilen begleitet. Es besonders „schönes“ Beispiel dafür bietet Hr. Sarrazin aus Deutschland, der im Zusammenhang mit der diskutierten Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze gemeint hat (Zitat Süddeutsche Zeitung): „Letztlich ist es keine Geldfrage, sondern eine Frage der Mentalität, des Wollens und der Einstellung. Wo diese fehlt, hilft auch kein Geld, und wo diese da ist, ist das Geld gar nicht so wichtig.“ Als Sparmöglichkeit nannte Sarrazin das Duschen: “Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben.“

Eine Diskussion, die auch in Österreich geführt wird: Die soziale Hängematte (Armutsfallen-Theorem)? Ein Mythos! Die Leistungsträger müssen entlastet werden, alle müssen wieder mehr leisten? Ein Mythos! Mehr Treffsicherheit mit einem Transferkonto? Ebenso ein Mythos.

Der Sozialstaat wird bereits zu einem „Leistungs- und Sozialstaat“ uminterpretiert, das Transparenzkonto in einem Atemzug mit Schindluder, das betrieben wird, genannt, 20 % Missbrauchsquote in der Mindestsicherung behauptet. Es scheint, dass bereits mögliche Kürzungen im Sozialbereich argumentativ „vorbereitet“ werden. Dass mit dieser Diskussion auch rechten bzw. autoritären politischen Tendenzen Vorschub geleistet werden, soll an dieser Stelle ebenfalls nicht unerwähnt bleiben!

These 2:
Diese Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird mit umfassender Armutsbekämpfung verwechselt:

Selbstverständlich ist eine armutsfeste Existenzsicherung Element einer umfassend gedachten Armutspolitik. Wenn aber nicht auch

  • der Sozialstaat Armutsbekämpfung vermehr als explizite Zielbestimmung berücksichtigt (z. B. mit grundsichernden Leistungen auch im 1. Netz);
  • ein sozial durchlässiges Bildungssystem geschaffen wird;
  • die Arbeitsmarktpolitik (Stichworte: 3. Konjunkturpaket Soziale Dienstleistungen, Umverteilung von Arbeit, AMS Dienstleistungs- und Serviceagentur etc.) in Teilen erneuert wird;
  • die Gesundheitspolitik nicht explizit den Blick auf die Zusammenhänge von Armut und Gesundheit richtet u. v. m.

wird diese Mindestsicherung ebenso (in Teilen) scheitern, wie die Sozialhilfe derzeit nicht in der Lage ist, Armut effektiv zu bekämpfen.

Europäische (EU als soziale Union?) bzw. globale Lösungsansätze (Finanzmarktregelungen?) sind dabei noch gar  nicht genannt.

These 3:
Diese „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist weder bedarfsorientiert, noch eine Mindestsicherung
.

  • Eine Leistung, die quasi über Nacht um 15 % gekürzt wird (12malige statt 14malige Auszahlung), kann nicht als „Bedarfsorientiert“ bezeichnet werden;
  • eine Mindestsicherung, die kein Rechtschutzsystem vorsieht (die Mängel im Bereich der Vollziehung sind wohlbekannt), kann keine wirkliche Mindestsicherung sein;
  • eine Mindestsicherung, die nicht substanzielle  Verbesserungen im 1. Sozialen Netz vorsieht (z. B. Arbeitslosengeld), kann keine Mindestsicherung sein.;
  • Und eine Mindestsicherung, die das Grundrecht aufs Wohnen nicht gänzlich beinhaltet (der Höhe nach, mit Rechtsanspruch) kann keine Mindestsicherung sein.

These 4:
Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte!

Nicht nur, dass seit mittlerweile sieben Jahren umfassende Reformvorschläge für die Sozialhilfe in Salzburg vorliegen, auch die Grundzüge der Mindestsicherung sind seit zwei Jahren bekannt: Passiert ist in den letzten Jahren allerdings nichts. Dies muss als Versäumnis der Salzburger Landespolitik bezeichnet werden. Und wer zu spät kommt, den bestraft auch noch die Finanzkrise: Für große Innovationen scheint nun im Budget kein Geld vorhanden zu sein, alternative Finanzierungsmöglichkeiten (Vermögensbesteuerung) scheinen derzeit ausgeschlossen.

Forderung:
Mehr Zeit für die Umsetzung!

Der derzeitige inhaltliche Umsetzungsstand der 15a-Vereinbarung in Salzburger Landesrecht kann mit Licht und Schatten umschrieben werden. Wir finden Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, wird sehen aber auch hier „kalte Duschen“: So die Absicht, die vom Land Salzburg zusätzlich auszuzahlende Leistung fürs Wohnen nur mehr als Kann-Leistung vorzusehen.

Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen (Vollziehung, Organisation, Rolle AMS, Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Richtsatzgestaltung etc.) sind wir der Meinung, wir sollten nicht apodiktisch am Termin 1. September festhalten, sondern uns noch ein Zeitfenster offen halten. Die bisherigen Ergebnisse, die bereits in einen Gesetzesentwurf gegossen wurden, sollen in den kommenden Wochen nochmals einer breiten Diskussion unterworfen werden. Die Chance, dass damit ein qualitativ besseres Ergebnis zu erwarten ist, ist groß. Nutzen wir sie!

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Mindestsicherung im Eilverfahren?

18. Februar 2010 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Land Salzburg, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Anbei unsere aktuelle Presseaussendung (18.02.2010) zum Umsetzungsprozess der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bundesland Salzburg:

Downlaod als pdf >>

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2 Nulllohnrunden für Sozialhilfe-BezieherInnen

10. November 2009 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Land Salzburg, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Im Rahmen des Doppelbudgets 2010/11 hat die Salzburger Landesregierung beschlossen, die Richtsätze in der Sozialhilfe zwei Jahre lang einzufrieren. Eine für uns unverhältnismäßig harte Entscheidung. Hier unsere Presseaussendung zum Thema (02.11.2009):

Die Aussendung zum Download (pdf) >>

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Mindestsicherung: Mythen und Wahrheit

11. September 2009 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Mindestsicherung, Sozialhilfe, Umgang mit Armut Keine Kommentare »

Der dreifache Familienvater, der seinen Job reduziert, um zusätzlich Mindestsicherung zu beziehen? Der Missbrauch im großen Stil? Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Arme?

Caritas Wien und die Diakonie Österreich haben einige Mythen zur Mindestsicherung entlarvt:

Open publication – Free publishingMore mythen
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Sozialhilfe als Abschreckungshilfe

28. August 2009 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Hier eine aktuelle und interessante Aussendung der Österreichischen Armutskonferenz:

In manchen Bundesländern bekommt nur jeder 43. Armutsbetroffene eine Sozialhilfe-Leistung

Wien (OTS) – Aktuelle Berechnungen der Armutskonferenz zeigen: die Zahl der Einkommensarmen in Österreich, die trotz Anspruch keine Sozialhilfe erhalten, ist enorm. Die wahren Probleme in der Sozialhilfe lauten deshalb nicht “soziale Hängematte” und “Missbrauch”, sondern Nicht-Hilfe und Unterversorgung.

Die Zahl der EmpfängerInnen von Geldleistungen der offenen Sozialhilfe (dh., ohne SeniorInnen- und Pflegeheime) steht in keinem Zusammenhang mit der Zahl der Einkommensarmen. Auffallend ist, dass es bei der Größe der Sozialhilfe-Lücke gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. So hat im Burgenland nur eine von 43. Personen, die unter der Armutsgrenze leben, im Jahr 2007 zumindest einmal eine Sozialhilfe-Geldleistung erhalten. In Kärnten war es jeder 41. Hilfesuchende. Im Schlussfeld weiters Oberösterreich (25) und Niederösterreich (13). Dort funktioniert das unterste soziale Netz als letzte Hilfe offensichtlich besonders schlecht. Am besten schneidet Wien ab, wo jede 3. einkommensarme Person zumindest einmal eine Leistung der offenen Sozialhilfe (ohne Krankenhilfe) erhalten hat.

Auch wenn die Zahl der Einkommensarmen nicht mit der Zahl der Sozialhilfe-Anspruchsberechtigten ident ist , sind diese Zahlen ein weiterer eindrücklicher Beleg für die hohe Nicht-Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Österreich. In eine Studie hat zuletzt das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik das Ausmaß dieser Nicht-Inanspruchnahme mit 49% bis 61% der Anspruchs-berechtigten beziffert – dh., demnach erhalten zumindest 150.000 Menschen keine Sozialhilfe, obwohl sie Anspruch hätten.

Hinzu kommt, dass die Sozialhilfe-Daten der Statistik Austria keinen Rückschluss darauf erlauben, wie oft bzw. wie lange die Anspruchsberechtigten Leistungen der offenen Sozialhilfe bezogen haben. Im Schnitt werden pro Sozialhilfe-EmpfängerIn und Monat 179 Euro ausgegeben. Das legt den Schluss nahe, dass vielfach nur einmalige oder kurzfristige Leistungen gewährt werden. Sozialhilfe als Tropfen auf den heißen Stein?

Zehntausende erhalten nicht, was ihnen helfen würde
Zehntausende Menschen in Österreich erhalten offensichtlich nicht, was ihnen zusteht und helfen würde. Die Gründe: Uninformiertheit, Scham, grobe Mängel im Sozialhilfevollzug und unannehmbare Bedingungen, wie z.B. die grund-büchliche Sicherstellung des Eigenheims und eventuelle Unterhaltsklagen gegen Angehörige. In Summe haben die Bundesländer im Jahr 2007 lediglich 328 Mio. Euro für die Geldleistungen der offenen Sozialhilfe ausgegeben. Das sind ca. 0,5% der Gesamtsozialausgaben.

Mit Verweis auf diese Fakten zeigt sich die Armutskonferenz deshalb empört darüber, unter welchen Vorzeichen derzeit über die Reform der Sozialhilfe diskutiert wird: Statt Fragen einer effektiven Armutsbekämpfung, wie es in Zeiten der Wirtschaftskrise dringender denn je geboten wäre, bestimmen empirisch unbelegte Sozialschmarotzer-Argumente und Sparkalküle die Diskussion.

Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war jedenfalls den Föderalismus-Dschungel mit neun unterschiedlichsten Regelungen zu überwinden und das untere soziale Netz existenzsichernd, grundrechtsorientiert und bürgerfreundlich zu gestalten” erinnert die Armutskonferenz. Ausgangspunkt war ein Verbesserungsgebot, kein Verschlechterungs-verbot, wie es jetzt auf Druck des Finanzministers diskutiert wird.

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Mindestsicherung: später, dafür weniger!

29. Juli 2009 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Cartoons, Mindestsicherung, Sozialhilfe 1 Kommentar »

Karikatur von Thomas Wizany >> in den SN vom 29.07.2009 zur Reduzierung der Auszahlung von 14 auf 12 Mal pro Jahr, sehr treffend:

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Sozialhilfe: Vollziehungsprobleme amtlich

22. Juli 2009 Salzburger Armutskonferenz Gepostet in Land Salzburg, Mindestsicherung, Sozialhilfe Keine Kommentare »

Auch der aktuelle Salzburg-Bericht der Volksanwaltschaft >> zeigt, dass eine Reform des Sozialhilfe-Vollzugs immer dringender wird.

Bericht der Volksanwaltschaft für Salzburg 2007/2008 >> (pdf, 0,4 MB)

Hintergründe, Fallbeispiele und Verbesserungsvorschläge finden sich in unseren
Presseunterlagen >> (pdf, 1 MB)

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