(In Stichworten) Das Statement der Salzburger Armutskonferenz im Rahmen der Veranstaltung zur Mindestsicherung auf der FH Salzburg Puch / Urstein am 10. März 2010.
Vorbemerkung:
Wird die Mindestsicherung ein Ableger von Hartz IV?
Die grundlegende Zielsetzung der Mindestsicherung weist darauf hin, ähnlich wie bei Hartz IV wird das Ziel der Führung eines „menschenwürdigen Lebens“ (vgl. Salzburger Sozialhilfegesetz) ersetzt durch die „dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben“. Die Vergesellschaftung sozialer Risiken wird somit verstärkt individualisiert, die Grundprinzipien „Aktivierung“, „Empowerment“, „workfare“ statt „welfare“ gewinnen vermehrt an Bedeutung . Wie in Österreich die Mindestsicherung diese Zielbestimmung „umsetzt“, lässt sich allerdings noch nicht exakt beantworten und muss einer ständigen kritischen Beobachtung unterliegen.
These 1:
Mythologie statt Empirie
Die Diskussion rund um die Mindestsicherung wird vermehrt von antiquierten Armutsbildern, Stereotypen und Vorurteilen begleitet. Es besonders „schönes“ Beispiel dafür bietet Hr. Sarrazin aus Deutschland, der im Zusammenhang mit der diskutierten Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze gemeint hat (Zitat Süddeutsche Zeitung): „Letztlich ist es keine Geldfrage, sondern eine Frage der Mentalität, des Wollens und der Einstellung. Wo diese fehlt, hilft auch kein Geld, und wo diese da ist, ist das Geld gar nicht so wichtig.“ Als Sparmöglichkeit nannte Sarrazin das Duschen: “Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben.“
Eine Diskussion, die auch in Österreich geführt wird: Die soziale Hängematte (Armutsfallen-Theorem)? Ein Mythos! Die Leistungsträger müssen entlastet werden, alle müssen wieder mehr leisten? Ein Mythos! Mehr Treffsicherheit mit einem Transferkonto? Ebenso ein Mythos.
Der Sozialstaat wird bereits zu einem „Leistungs- und Sozialstaat“ uminterpretiert, das Transparenzkonto in einem Atemzug mit Schindluder, das betrieben wird, genannt, 20 % Missbrauchsquote in der Mindestsicherung behauptet. Es scheint, dass bereits mögliche Kürzungen im Sozialbereich argumentativ „vorbereitet“ werden. Dass mit dieser Diskussion auch rechten bzw. autoritären politischen Tendenzen Vorschub geleistet werden, soll an dieser Stelle ebenfalls nicht unerwähnt bleiben!
These 2:
Diese Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird mit umfassender Armutsbekämpfung verwechselt:
Selbstverständlich ist eine armutsfeste Existenzsicherung Element einer umfassend gedachten Armutspolitik. Wenn aber nicht auch
- der Sozialstaat Armutsbekämpfung vermehr als explizite Zielbestimmung berücksichtigt (z. B. mit grundsichernden Leistungen auch im 1. Netz);
- ein sozial durchlässiges Bildungssystem geschaffen wird;
- die Arbeitsmarktpolitik (Stichworte: 3. Konjunkturpaket Soziale Dienstleistungen, Umverteilung von Arbeit, AMS Dienstleistungs- und Serviceagentur etc.) in Teilen erneuert wird;
- die Gesundheitspolitik nicht explizit den Blick auf die Zusammenhänge von Armut und Gesundheit richtet u. v. m.
wird diese Mindestsicherung ebenso (in Teilen) scheitern, wie die Sozialhilfe derzeit nicht in der Lage ist, Armut effektiv zu bekämpfen.
Europäische (EU als soziale Union?) bzw. globale Lösungsansätze (Finanzmarktregelungen?) sind dabei noch gar nicht genannt.
These 3:
Diese „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist weder bedarfsorientiert, noch eine Mindestsicherung.
- Eine Leistung, die quasi über Nacht um 15 % gekürzt wird (12malige statt 14malige Auszahlung), kann nicht als „Bedarfsorientiert“ bezeichnet werden;
- eine Mindestsicherung, die kein Rechtschutzsystem vorsieht (die Mängel im Bereich der Vollziehung sind wohlbekannt), kann keine wirkliche Mindestsicherung sein;
- eine Mindestsicherung, die nicht substanzielle Verbesserungen im 1. Sozialen Netz vorsieht (z. B. Arbeitslosengeld), kann keine Mindestsicherung sein.;
- Und eine Mindestsicherung, die das Grundrecht aufs Wohnen nicht gänzlich beinhaltet (der Höhe nach, mit Rechtsanspruch) kann keine Mindestsicherung sein.
These 4:
Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte!
Nicht nur, dass seit mittlerweile sieben Jahren umfassende Reformvorschläge für die Sozialhilfe in Salzburg vorliegen, auch die Grundzüge der Mindestsicherung sind seit zwei Jahren bekannt: Passiert ist in den letzten Jahren allerdings nichts. Dies muss als Versäumnis der Salzburger Landespolitik bezeichnet werden. Und wer zu spät kommt, den bestraft auch noch die Finanzkrise: Für große Innovationen scheint nun im Budget kein Geld vorhanden zu sein, alternative Finanzierungsmöglichkeiten (Vermögensbesteuerung) scheinen derzeit ausgeschlossen.
Forderung:
Mehr Zeit für die Umsetzung!
Der derzeitige inhaltliche Umsetzungsstand der 15a-Vereinbarung in Salzburger Landesrecht kann mit Licht und Schatten umschrieben werden. Wir finden Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, wird sehen aber auch hier „kalte Duschen“: So die Absicht, die vom Land Salzburg zusätzlich auszuzahlende Leistung fürs Wohnen nur mehr als Kann-Leistung vorzusehen.
Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen (Vollziehung, Organisation, Rolle AMS, Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Richtsatzgestaltung etc.) sind wir der Meinung, wir sollten nicht apodiktisch am Termin 1. September festhalten, sondern uns noch ein Zeitfenster offen halten. Die bisherigen Ergebnisse, die bereits in einen Gesetzesentwurf gegossen wurden, sollen in den kommenden Wochen nochmals einer breiten Diskussion unterworfen werden. Die Chance, dass damit ein qualitativ besseres Ergebnis zu erwarten ist, ist groß. Nutzen wir sie!